-----Grundsatzprogramm der Deutschen Zentrumspartei-----



                                      Die „Deutsche Zentrumspartei
                         – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 –
                                                  "ZENTRUM“


                       ist die christliche und soziale Partei Deutschlands.
                        Ihre Identität ergibt sich aus ihrem Wahlspruch:


                             „Für Wahrheit, Recht und Freiheit!“


1. Das ZENTRUM bekennt sich zu den christlichen Wurzeln Europas und verteidigt die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
2. Das ZENTRUM ist fest entschlossen, christliche Grundsätze für Staat und Gesellschaft in der politischen Arbeit umzusetzen.
3. Das ZENTRUM will den umfassenden Schutz und die Achtung jeden menschlichen Lebens, das von Anfang an Person ist und damit Ursprung, Träger und Ziel der gesellschaftlichen Ordnung.
4. Ehe und Familie sind die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft. Daher sind ihr jene Mittel bereit zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer naturgegebenen Aufgabe benötigen und der Freiraum zu gewähren, dieser gerecht werden zu

können.
5. Subsidiarität, Solidarität und das Gemeinwohl sind die Quellen der politischen Arbeit des ZENTRUMs.
6. Das ZENTRUM fordert den verfassungsmäßigen Freiraum der christlichen Kirchen zu achten und ihre gesellschaftliche Aufgabe der Rückbindung an gemeinsame letzte Werte und Normen zu fördern und zu wahren.


Auf der Basis dieser Grundsätze geben wir uns in Verantwortung vor Gott und den Menschen folgendes Programm als Ausdruck unseres politischen Willens:

Artikel I - Der Mensch
1. Die unveräußerliche Menschenwürde und damit die Achtung der

Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes.
2. Die Schöpfung ist dem Menschen zur Nutzung und Gestaltung anvertraut. Sie ist für kommende Generationen zu bewahren. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Interessen muss hergestellt werden.
3. Arbeit und Wirtschaft haben Jedem ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Dies muss außer der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen auch die Teilnahme an den Kulturwerten bewirken.
4. Es ist die Aufgabe jedes Menschen, sich zu bilden und seine Talente und Begabungen zu nutzen. Staat und Gesellschaft müssen sicherstellen, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat, seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln.
5. Die Wirtschaftsordnung muss vom Gemeinsinn getragen sein und das Gesamtwohl über den Vorteil des Einzelnen stellen. Wirtschaftliche Zwecke

dürfen nicht dazu führen, dass die Würde des Menschen oder der sittliche Charakter der Arbeit verletzt werden.


Artikel II - Die Gesellschaft
1. Rechte und Pflichten in den Gliederungen von Gesellschaft und Staat sind gemäß dem Prinzip der Subsidiarität zu gestalten. Die auf die Ehe gründende Familie ist Kern und Grundlage der Gesellschaft. Dabei sind alle Gliederungen solidarisch dem Gemeinwohl verpflichtet, damit jeder Bürger in geregelten Bahnen sein Glück finden und verwirklichen kann.
2. Wir wollen eine Solidargemeinschaft mit Rechten und Pflichten, die vor Missbrauch zu schützen ist. Allgemeine Lebensrisiken sind solidarisch abzusichern.
3. Wir setzen uns für die Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Menschen ein unter Wahrung der deutschen Identität und der gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit.
4. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sollen einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Daher sind die Medien wegen ihres
meinungsbestimmenden Einflusses auf Sorgfalt, Umsicht und Wahrhaftigkeit zu
verpflichten.
5. Wir setzen uns für die Soziale Marktwirtschaft ein, deren Prinzipien einen
funktionierenden Markt, eine niedrige Staatsquote, eine niedrige

Staatsverschuldung,
einen intakten Arbeitsmarkt und finanzierbare soziale Sicherungssysteme verlangen. Die Gliederungen des Staates sind mit den notwendigen Finanzen auszustatten, deren effiziente Verwendung streng überwacht werden muss.

Artikel III - Der Staat
1. Als traditionelle Verfassungspartei verteidigen wir unsere freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz.
2. Wir wollen in Deutschland eine Demokratie, die die Willensbildung des Volkes in politischen Parteien uneingeschränkt zulässt und fördert, solange diese nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.
3. Der Staat muss die Sicherheit gegenüber Gefahren im Inneren wie von Außen
sicherstellen und für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ohne Ansehen von Person und Herkunft sorgen. Diese Aufgaben sollen gemäß dem subsidiären Staatsaufbau durch die jeweils zuständige Gliederung übernommen werden.
4. Das Monopol für die Ausübung von Gewalt gegenüber Personen und Sachen liegt ausschließlich beim Staat. Er muss dieses für den Schutz und die Umsetzung des Gemeinwohles einsetzen und darf es nicht an Dritte abtreten. Das Gewaltmonopol muss streng nach rechtsstaatlichen Prinzipien ausgeübt werden.
5. Es ist Aufgabe des Staates, die Grundversorgung menschlichen Lebens sicher zu stellen. Dies bedeutet, dass Schlüsselpositionen bei Bereitstellung und Betrieb von Infrastrukturen, die von grundsätzlicher Bedeutung für Wirtschaft und Versorgung sind, im Zweifelsfalle in öffentlicher Hand sein sollen.
6. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, weshalb hoheitliche

Entscheidungsgewalt unserer gewählten Volksvertreter nur an solche übernationalen Organisationen übertragen werden darf, die gleichermaßen durch Wahlen vom Volk legitimiert sind.
7. Das ZENTRUM bejaht den konföderativen Zusammenschluss Europas aus souveränen Staaten.